Hilfe im Alltag
Die Pflegekasse gewährt allen Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad und der Alltagskompetenz, einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag darf nur für den Zweck eingesetzt werden, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und die Pflegenden zu entlasten.
Dies betrifft zum Beispiel Leistungen, wie:
- Fensterputzen
- Wohnung in Ordnung halten
- Besorgungen und vieles mehr.
Den Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege. Er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate geschoben werden, am Ende des Kalenderjahres können nicht verbrauchte Beträge in das darauffolgende Halbjahr übertragen werden.
Um die Abrechnung der beanspruchten Leistungen kümmern wir uns. Sie haben also keinen zusätzlichen Aufwand - sprechen sie uns einfach an.